Nachlassvermögen bewusst niedrig halten = strafbar?
Ist das Verschweigen ("Verstecken") eines Teils des Vermögens zur Minderung des Nachlasses (in Österreich!) strafbar?
Hintergrund: Um den Nachlassanteil ungeliebter Nachkommen möglichst niedrig zu halten, hat Herr X (Ehemann der Verstorbenen) dem Notar (Nachlassverwalter) eine deutlich niedrigere Gesamtsumme des gemeinsamen Vermögens angegeben, als vorhanden. Der (größere) Rest dürfte sich auf seinem nur für ihn legitimierten Konto befinden.
Die Bank gibt hierüber keine Auskunft! Ist sie dazu nicht verpflichtet?!
Gibt es da keine (gesetzliche) Handhabe?
Nachlass,
Vermögen