Hallo, ich habe eine Frage zur Grunderwerbsteuer: Im Rahmen der Scheidungsvereinbarung fällt keine Grunderwerbsteuer für die Übertragung unter den Ex-Eheleuten an. Wie ist es aber, wenn der 50%-Anteil an die ehemaligen Schwiegereltern übertragen werden soll? (Die Bank macht sonst im Rahmen der Haftungsentlassung nicht mit.)