Hallo!
Bei unserem Auszug haben wir eine Kiste in die Tür des Aufzugs gestellt, sodass die Tür immerwieder zurückfuhr, wenn sie die Kiste erreichte und der Fahrstuhl geöffnet blieb, bis wir ihn vollgeladen hatten. Dann war alles drin, Tür ging zu. Jedoch blieb der Fahrstuhl daraufhin stecken, und auch die Türen waren nicht mehr zu öffnen. Der Hausmeister konnte den Schaden nicht beheben und der Vermieter ließ die Reparaturfirma kommen. Laut dieser war der "Kabinenrahmen massiv verzogen, dadurch oberes Stichmaß zu groß und die Kabine war herausgerutscht. Provisorische Halterung zur Stabilisierung angebracht, muss aber schnellstens durch eine massive Lösung ersetzt werden." Nun will der Vermieter, dass wir die Rechnung für die Reparatur zahlen. Wir sind allerdings der Ansicht, dass wir den Fahrstuhl nicht unsachgemäß benutzt haben. Abgesehen davon blieb der Fahrstuhl auch während unserer Mietzeit immer mal wieder stecken, nur dass der Hausmeister ihn dann immer wieder hinbekommen hat. Aber muss der Vermieter nicht grundsätzlich alle größeren Reparaturen des Aufzugs zahlen?
Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort.