Handwerkerrechnung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft?
Hallo zusammen,
ich lebe seit einiger Zeit mit meinem Partner zusammen. Nun sind im letzten Jahr einige Handwerkerkosten angefallen, die wir ja steuerlich absetzen können.
Wenn ich diese zu 50 % splitten möchte, muss ich dann in beiden Steuererklärungen den vollen Rechnungsbetrag ansetzen und die Spilttung auf 50 % im Steuerprogramm einstellen oder muss ich den Rechnungsbetrag vorher schon teilen?
Beispiel:
Rechnung 200 EUR
Variante A:
Steuererklärung 1 - 200 EUR - 50 %
Steuererklärung 2 - 200 EUR - 50 %
Variante B:
Steuererklärung 1 - 100 EUR - 100 %
Steuererklärung 2 - 100 EUR - 100 %
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Vielen Dank für euer Feedback
Handwerker,
Steuern