Hallo zusammen,
ich lebe seit einiger Zeit mit meinem Partner zusammen. Nun sind im letzten Jahr einige Handwerkerkosten angefallen, die wir ja steuerlich absetzen können.
Wenn ich diese zu 50 % splitten möchte, muss ich dann in beiden Steuererklärungen den vollen Rechnungsbetrag ansetzen und die Spilttung auf 50 % im Steuerprogramm einstellen oder muss ich den Rechnungsbetrag vorher schon teilen?

Beispiel:

Rechnung 200 EUR

Variante A:
Steuererklärung 1 - 200 EUR - 50 %
Steuererklärung 2 - 200 EUR - 50 %

Variante B:
Steuererklärung 1 - 100 EUR - 100 %
Steuererklärung 2 - 100 EUR - 100 %

Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Vielen Dank für euer Feedback