Das ist eine freiberufliche Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht notwendig. Du mußtes diese Tätigkeit nicht im Voraus angeben. Aber in der Anlage S bei deiner Steuererklärung erklären, egal wie du abgerechnet hast.

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Wenn dein Bescheid für 2009 noch offen ist, zB. weil er nach § 164 AO unter vorbehalt steht oder du noch Einspruch einlegen kannst weil der Bescheid noch nicht 1 Monat alt ist, kannst ihn noch ändern lassen. In 2010 kannst du nur Rechnungen absetzten die du auch in 2010 bezahlt hast.

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