Das ist eine freiberufliche Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht notwendig. Du mußtes diese Tätigkeit nicht im Voraus angeben. Aber in der Anlage S bei deiner Steuererklärung erklären, egal wie du abgerechnet hast.

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Wenn dein Bescheid für 2009 noch offen ist, zB. weil er nach § 164 AO unter vorbehalt steht oder du noch Einspruch einlegen kannst weil der Bescheid noch nicht 1 Monat alt ist, kannst ihn noch ändern lassen. In 2010 kannst du nur Rechnungen absetzten die du auch in 2010 bezahlt hast.

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Erst einmal kommt es auf deinen Beruf an. Kannst du glaubhaft machen das du sie beruflich nutzt kannst du sie auch absetzen. Rechnung wäre aber schon hilfreich, ohne muß das Finanzamt sie nicht anerkennen.

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Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du die Bahncard für deine neue Stelle gekauft hast, kannst du sie sehr wohl absetzten. Es muß nur glaubhaft sein. Man kann auch Kosten die man vor Stellenantritt und auch in einem anderen Jahr hatte als Werbungskosten absetzen. Bewerbungskosten sind ja auch häufig in früheren Jahren als der Stellenantritt. In 2011 kannst du nämlich nicht absetzen, da sie nicht in 2011 angefallen sind. Es kommt auf das Jahr der Bezahlung an.

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