Hallo, mein Mann und ich haben kürzlich geheiratet und müssen jetzt unsere Steuerklassen ändern. Ich war schon vor der Heirat in einem individuellen Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft), das noch bis zum regulären Mutterschutz Anfang September gilt. Darf ich jetzt von Klasse I in Klasse III wechseln, um mehr Nettolohn zu bekommen? Mein steuerpflichtiges Gehalt wird mir ja weiterhin gezahlt (Mutterschutzlohn lt. Mutterschutzgesetz). Mit dieser Steuerklassenänderung würde sich auch mein Mutterschutzgeld (während der Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung) und mein anschließendes Elterngeld erhöhen.

MfG Ipunzel