Aus eigener Erfahrung meine Empfehlung:

Geh zum Anwalt, der sich mit Zivilrecht und Mietrecht auskennt. 

Er kann für dich Klage einreichen auf Schadensersatz. Dazu solltest du ein Gutachten über die Höhe des Schadens von einem (auch aus eigener Erfahrung: sicherheitshalber gerichtlich zugelassenen) Sachverständigen erstellen lassen und dann kriegst du mit dem Urteil einen vollstreckbaren Titel, mit dem du deinen ehem. Mieter 30 Jahre lang verfolgen kannst. Vielleicht kommt er ja in der Zeit mal zu Geld.

Gut wäre es, wenn du eine Vermieterrechtsschutzversicherung hast, die übernähmen die Kosten des Verfahrens. Ansonsten musst du entscheiden, in welchem Verhältnis Aufwand und Ertrag stehen.

Viel Erfolg

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Ich lebe im Ausland (Übersee) und erhalte eine kleine Rente aus Deutschland. Nun blockiert die Sparkasse meine Rente. Darf sie das?

Bisher konnte ich mit Maestro abheben. Vor einem Jahr aenderte die Berliner Sparkasse das System auf "Pay-Karte".

Mit der kann ich hier im Ausland meine Rente am Automat nicht abheben. Daher bekam ich als Ersatz eine Visakarte. Nicht auf Wunsch, als Angebot wohlbemerkt. Und man gab mir einen kleinen Kreditrahmen. Diesen Rahmen hatte ich nach einem Jahr um 200 Euro ueberzogen. Ich wurde angeschrieben und mir wurde ein Termin zur Begleichung gesetzt. Ich glich das Konto vor dem Termin aus!

Dennoch sperrte die Berliner Sparkasse meine Visakarte, angeblich sei nun das Ranking schlecht. Ich erhalte aber Sozialleistung, meine Altersrente, die wird durch diese "Ranking-Sperre" blockiert, ich aber habe das Grundrecht sofort auf meine Rente zugreifen zu koennen, zumal ich Miete zahlen muss, Krankenversicherung, ich habe 3 Herzinfarkte und benoetige dauerhafte medizinische Versorgung, die nicht gewaehrt ist, wenn ich die Kasse nicht bezahle.Und ich muss essen. Ich fuehle mich hundeelend und in Panik. Das stoert die Sparkasse nicht, obwohl ich alles schilderte. Man werde die Karte zum Abheben meiner Rente erst wieder oeffnen, wenn das Ranking besser sei. Und wann es besser sei, das wisse man nicht. Ungeheuerlich und Kaltschneuzig.

Darf sie das? Darf ein Rankingsystem das Sozialsystem der BRD, mein Grundrecht auf Rente, aushebeln? Gibt es dazu Gesetze, auf die ich mich berufen kann? Und wie geh ich vor, ich haenge hier in Suedamerika. Wohlbemerkt, ich habe keine Kreditkartenschulden! Es geht nur um das "Ranking" und die Blockade meiner Rente. Ich habe auch niemanden mehr in Deutschland, der an meiner Stelle zur Bank geht. Gibt es irgendwo kostenlose Anwaltshilfe?

Danke im voraus fuer Rat und Hilfe, saludos!

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Ich bin ehem. Sparkassenmitarbeiterin und kann deinen Frust gut verstehen, zumal ich selbst viele Jahre im Ausland gelebt habe.

1. als Auslandsresident ist es tatsächlich schwierig, hier (selbst bei Onlinebanken) ein Konto zu eröffnen, es sei denn, man ist gut betucht, es sind regelmäßige Gehaltszahlungen auf diesem Konto zu erwarten und man ist verhandlungsgeschickt. In diesem Fall hättest du aber auch kein (wenn auch vorübergehendes) Rankingproblem.

2. weil die Mitarbeiter der Banken von inzwischen so vielen Vorschriften in ihrem individuellen Handeln geknebelt werden, dass sie eigentlich nur noch 08/15 Standardtätigkeiten durchführen (können).

3. die Bereitschaft von Mitarbeitern der Banken (und anderen Dienstleistern), eine Lösung für ein Problem zu finden, schwindet proportional mit der Menge der zusätzlich zu beachtenden Vorschriften.

4. viele Entscheidungen in den Banken werden heute vom Computer nach vorgegebenen Kriterien getroffen, die Mitarbeiter sind nur noch Handlanger der Rechner. Also nicht der Mitarbeiter will dir Böses, sondern "Sonderfälle" passen nicht ins Schema und werden deshalb ignoriert.

5. dein Pochen auf Rechte (so verständlich das ist) wird dir hier nichts helfen. Den Computer interessiert das nicht und eine rechtliche Durchsetzung deines Verlangens lässt dich vorher verhungern.

6. Eigene Kreativität ist gefragt, um den Computer zu schlagen (so lange das noch möglich ist)

Hier ein Lösungsvorschlag für dein Problem:

Es gibt preisgünstige Alternativen zu Western Union. Z.B. transfairwise, oder mit etwas eigener Kreativität Paypal. Damit kannst du dein Geld auf ein Konto in deinem Wohnsitzland übertragen. 

Bei Transferwise kostet eine ÜW weniger als eine direkte ÜW der hiesigen Bank und der Kurs ist besser und bei Paypal musst du selbst überlegen wie der Transfer gehen könnte, das darf ich hier leider nicht beschreiben.

Viel Erfolg

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Auch wenn meine Antwort nur indirekt deine Frage beantwortet.....

Sei froh, dass du die Einzahlungen nicht erhöhen kannst. Zur Absicherung deiner Familie ist es besser eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Da sind die Prämienzahlungen gering, weil es im Erlebensfall nichts gibt. Aber man versichert sich ja normalerweise auch nicht für den Erlebens- sondern für Schwierigkeiten der Hinterbliebenen beim Todesfall.

In jedem Fall ist eine Kapitallebensversicherung für den Vers.nehmer wohl so ziemlich die unnötigste und unrentabelste Versicherung, die es zur Absicherung gibt. Und aus rein logisch, rechnerischen Gründen wird es sie auch bald nicht mehr geben. Eigentlich sollte sie sowieso kapitalvernichtende LV heißen.

Mein Rat, RisikoLV abschließen und den Rest , der sonst in die Prämien der KLV geflossen wäre, anderweitig verwenden.

Wen das Thema weiter interessiert, kann ja mal "Wissensmanufaktur" googeln und dann oben den Punkt Lebensversicherungen anklicken.

Denn eingefahrene Denkmuster zu hinterfragen, das macht schlau....

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Das sieht nicht gut aus.

Kann denn der Vater der Kinder, falls er berufstätig ist, als Kreditnehmer bzw. Bürge einspringen?

Ansonsten kannst du versuchen, Geldgeber bei den privaten Geldgeberforen zu finden. musst du mal googeln unter Geld von Privat leihen.

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Deine (unklare) Frage habe ich wie folgt verstanden:

Du arbeitest bei einer Frührentnerin, die aufgrund ihrer Frühverrentung die Kosten für dich von der Berufsgenossenschaft bezahlt bekommt.

Falls das richtig ist, dann hängt es davon ab, wie viel du verdienst im Monat. Sind es 400 € oder weniger, dann muss dich die Frührentnerin bei der Kanppschaft anmelden und du bist dort versichert.

Snd es mehr als 400 €, dann meldest du dich bei der Krankenkasse deiner Wahl an, sofern du nicht sowieso schon irgendwo Mitlglied bist, und teilst es der Frührentnerin mit. Sie müsste sich dann um den Rest kümmern.

Falls sie (aus irgendeinem Grund) nicht dazu in der Lage ist, sollte sie sich mit einem Steuerberater koder einem Büro für Lohnabrechnung in Verbindung setzen, damit die nötigen Anmeldungen erfolgen.

Sie selbst (bzw. der Steuerberater) muss dann mit der Berufsgenossenschaft abrechnen. Natürlich kannst du auch selbst mal bei der BG oder deiner Krankenkasse anrufen und nach dem Ablauf fragen. Denen hilft es auch, wenn du deine Fragen klar formulierst.

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Die Formulierung Ihrer Frage zeigt, dass Sie das Pferd von hinten aufzäumen wollen.

Bevor Sie investieren, sollten Sie sich erstmal ein bisschen mehr mit der Angst beschäftigen. Dann werden Sie erkennen, dass Angst nur in den seltensten Fällen ein guter Begleiter im Leben ist.

Erst danach macht es Sinn sich schlau machen, was Sie mit Ihrem Geld anfangen wollen. Denn sonst werden Sie aus Angst immer darüber nachdenken, ob Sie richtig gehandelt haben, Sie werden zweifeln, umschichten und am Ende ist das Geld beim "Berater" und Sie haben erreicht, was Sie vermeiden wollten.

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Erstmal solltest du die Beträge trennen nach Kaltmiete und NK.

Bei der Höhe der KM solltest du dich an der örtlichen Vergleichsmiete orientieren und ob du diese durchsetzen kannst, falls der Ort evtl. über viel Leerstand verfügt. Wenn das dann deine Zins- u. Tilgung deckt, umso besser.

Mit den Nebenkosten musst du erstmal in Vorlage treten. Die Höhe ergibt sich aus den Gebührenbescheiden der Stadt bzw. des Versorgers, anteilige Kosten der Versicherung, evtl. des Hausmeisters, evtl. Wartungsvertrag für Heizung, Kaminkehrer.

Bei den Nebenkostenvorauszahlung kannst du mit einen qm-Preis von ca. 2 €/qm incl. Heizung für die 1. Person kalkulieren und wenn du die Verbrauchskosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr) nach Köpfen abrechnest, dann solltest du für jede weitere Person noch einen Betrag von ca. 35-50 € aufschlagen, je nach dem, wie teuer das ist in deiner Gegend ist.

Alle weiteren umlegbaren Kosten stehen im Mietvertrag z.B. von Haus und Grund etc. aufgelistet. Die Rechnungen und Bescheide musst du dem Mieter auf Wunsch bei der jährl. Abrechnung zeigen.

Auf jeden Fall solltest du alle nicht umlegbare Kosten. z.B Verwaltungskosten und Rücklagen (die du bei einer Eigentumswohnung an den Verwalter zahlen musst) einkalkulieren und falls es keine Eigentumswohnung ist, solltest du diese Rücklagen auch tatsächlich für Instandhaltungen zurück legen. Man kalkuliert dafür 20-25 % der Nettomiete je nach Alter der Immobilie.

Und wenn du ein Problem hast, die jährl. NK-Abrechnung zu machen, kannst du mich gerne nochmal ansprechen.

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Ich vermute aus deinem Text, dass der Abrechnungszeitraum 1.11.2009 bis 31.10.2010 ist und der Vermieter dir den halben Oktober geschenkt hat. Wenn das so ist und er den Brief so eingeworfen hat, dass du ihn, hättest du täglich deinen Briefkasten geleert, ihn vor dem 31.10.2011 erhalten, dann ist das Schreiben rechtzeitig angekommen.

Es sei denn, die Abrechnung ist inhaltlich falsch, dann ist die korrekte Abrechnung nicht rechtzeitig gekommen.

Sollte es sich um einen anderen Abrechnungszeitraum handeln, solltest du noch mal nähere Infos geben.

Hohe Nachzahlungen entstehen immer dann, wenn die monatlichen Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt werden. Manche Vermieter machen das, um einen Mieter mit einer vermeintlich niedigen "Warmmiete" ins Haus zu locken und hoffen, dass er nicht auszieht, wenn das böse Erwachen kommt.

Ich sage meinen Mietern immer, dass Sie im 1. Jahr eine angemessen hohe Vorauszahlung leisten sollen um keine böse Überrraschung zu erleben und wenn man den Jahresverbauch kennt, kann die Vorauszahlung angepasst werden. Wenn dem Mieter die Vorauszahlung schon zu hoch ist, werde ich später auch Schwierigkeiten mit der Nachzahlungs-Forderung haben. Da verzichte ich dann lieber gleich auf den Mieter,

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Das hört sich nach Geschenkidee an und falls das so ist, empfehle ich das Sparbuch der Umweltbank in Nürnberg (geht auch online).

Der Umschlag ist künsterlisch gestaltet, sieht also schön aus und die Anlage des Geldes ist auch noch zusätzlich ethisch vertretbar.

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Du kannst Mietminderung bis zu 100 % geltend machen, der Vermieter wird nichts dagegen haben, denn er bekommt den fehlenden Betrag von der Versicherung erstattet. Außerdem würde ich mit dem Schadensregulierer sprechen, auf mein Problem hinweisen und mit einer ärztlichen Bescheinigung sollte die Versicherung für die Trocknungszeit eine Alternativunterkunft bezahlen.

Kannst denen ja vorschlagen, dass du, um die Kosten zu reduzieren, statt in ein Hotel zu gehen, diese Zeit in einem preisgünstigeren Land verbringen würdest. Mal schaun, was sie sagen. Dann machst du einfach Urlaub irgend wo, wo es angenehm und billiger ist als in D'land.

Einfach kreativ sein und mit der Versicherung reden. Denen gehts darum, den Schaden zu beheben und die Kosten zu begrenzen.

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Korrekterweise kannst du die Kosten in der Steuererklärung angeben, die du tatsächlich hattest, d.h. deinen Eigenanteil.

Wenn du die Zahnzusatzversicherung einerseits absetzt, wird sich ein aufmerksamer Sachbearbeiter beim FA wundern, wieso du die gesamten Rechnungskosten absetzen willst, obwohl deine Zusatzversicherung doch sicherlich auch was bezahlt hat.

Letztlich kannst du alles tun, aber alles hat Konsequenzen. Wenn du die bereit bist zu tragen...?

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Da Finanzamt will im Regelfall Originale sehen umd Missbrauch zu verhindern. Wenn mal ein kopierter Beleg dazwischen ist und vor allem bei Quittungen, die im Original auf Thermopapier gedruckt sind, wie die meisten "Kassenzettel" sagt niemand was beim FA.

Am besten machst du dir Kopien von den für dich wichtigen Unterlagen und wartest ansonsten auf die Rückgabe der Belege.

Wenn du nur wenige Belege hast, kannst du bei manchen FA die Belege am Empfang quittieren lassen und gleich wieder mitnehmen.

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Deine Versicherung bezahlt jetzt mal erst eine Beratung und wenn sich dabei herausstellt, dass weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind und Aussicht auf Erfolg haben, wird sich dein Anwalt oder du mit der Versicherung in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise abklären.

Ein Einschränkung des Versicherungsschutzes ist das jedenfalls nicht.

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Eine Adoption kann m.E. nicht rückgängig gemacht werden, kannst dein Kind ja auch nicht einfach zurückgeben, wenn es sich nicht wunschgemäß entwickelt.

Aber genau wie bei einem leiblichen Kind gibt es natürlich auch bei einem Adoptiv"kind" die Möglichkeit der Enterbung, wenn das Verhalten des "Kindes" so ist, dass es auch bei einem leiblichen Kind für eine Enterbung ausreichen würde.

Das ist ein längerer Prozess und ich würde mich mal mit einem Anwalt/in Bayern mit einem Notar darüber unterhalten. Oder die Frage in ein Anwaltsforum einstellen.

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Das ist nicht ganz so leicht zu beantworten. Falls das Haus das einzige oder zumindest das überwiegende Vermögen deiner Eltern ist, wäre eine Übertragung an dich gleichzeitig eine Enterbung deines Halbbruders um den ihm zustehenden Anteil aus dem Hausanteil deiner Mutter, zumal wenn ihr davon ausgeht, dass deine Mutter möglicherweise zuerst verstirbt. Aus diesem Grund würde ich mich vorher auf jeden Fall von einem Notar beraten lassen. die Übertragung (Schenkung) müsste sowieso notariell beurkundet werden. Und ggf. würde ich noch einen Steuerfachmann fragen, welchen Tipp er hat um das Finanzamt nicht zu mästen.

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Grüne Versicherungskarte reicht. Gut wäre es, noch die Tel. deines Vers.maklers bzw. der Schadensstelle der Versicherung mitnehmen. Falls was passiert, brauchtst du dann nicht lange zu suchen.

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da kannst du mal googeln "Geld von Privatleuten leihen" und schon findest du alle möglichen Angebote, z.B. smava oder auxmoney.

Meine Empfehlung, erstmal selbst die Suchmaschine anschmeissen und nur bei Erfolglosigkeit anderen die Arbeit übertragen.

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Häufig kann man sich bei kirchlichen Einrichtungen, etwa bei der Caritas beraten lassen, das ist von Kommune zu Kommune unterchiedlich. Meist kann man die entsprechenden Einrichtungen in Broschüren der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung finden.

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