überzahlung von kindergeld, darf kindergeldkasse 50% einbehalten . mein sohn ist ausgezogen und das
bekomme für drei kinder kindergeld. mein sohn ist ausgezogen. er wohnt jetzt mit seiner freundin zusammen. jetzt will familienkasse rückforderung von 570 euro. da es vonfeuar- märz nicht mehr gerechtfertigt war. bekomme aber nur harz 4 leistungen. und das kindergeld für ddie beiden anderen kinder. jetzt will die kindergeldkasse die hälfte des regelsatzes einbehalten . das kann ich aber überhaupt nicht stemmen. würde einer ratenzahlung zustimmen. aber bei 50% trifft mich eine soziale härte.
Kindergeld,
Familienkasse