Antwort
Man sollte mehrere Dinge beachten: Der Hv macht einenwirtschaftsplan, darunter sollte es einen Posten Instandhaltung geben. Der Betrag dahinter befugt im Normalfall den HV ihne weitere Genehmigung der WEG eilige Dinge zu erledigen. dazu gibt es den Verwaltervertrag in dem auf solche Sachen eingegangen wird... Zum Schluss darf der HV GRUNDSÄTZLICH nicht ohne Beschluss an die Rücklage. Andererseits ist es seine Aufgabe Schäden von der Gemeinschaft fernzuhalten. ich habe selbst einige HV`s. So würde ich handeln