So wie ich das sehe, gehst du bei deinen Lebensumständen, die Pflege eines Kranken Kindes und ein Kleinkind sicher nicht arbeiten, sodass du Leistungen von der ARGE beziehst (H4). Mit der Pflegestufe beantragen ist ein guter Tipp, aber ein sogenannten Kindergeldzuschlag bekommt nur jemand, der Geringverdiener ist und der mit diesem zuschlag aus der H4 Hilfe herauskäme. Hast du mal beim Jugendamt oder KK wegen einer Haushaltshilfe für deinen Pflegebedürftiges Kind gefragt? Soll ja nur zur Unterstützung sein, du bist alleinerziehend und hast noch den Kleinen, der auch Zuwendung brauch. Frag auch mal in caritativen Einrichtungen oder fahr zur Mutter-Kind-Kur! Lass dich beraten, wie du auch so Hilfe bekommst, nicht nur finanziell. Ich weiß, das was du durchmachst ist schwer, ich bin auch allein mit 4 Kindern und eines mit der Krankheit ADHS, die schlimmere Form von deinem Kleinen. Klingt harmlos, meine Ehe ist daran zerbrochen. Aber ich habe mir Familienhilfe geholt. Ich hoffe, der Vater zahlt wenigstens Unterhalt?

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Ich verstehe nicht ganz, sie ist GKV < bekommt keine Leistung vom Amt < zahlt selbst die GKV < Mann verdient den Lebensunterhalt? Oder Sie bekommt Leistung vom Amt und ist über die ARGE versichert? Wer Zahlt die GKV sie oder Amt?Warum ist sie nicht mit bei dir familienversichert? Aber sobald sie arbeitet und nichts von der ARGE dazubekommt, kann sie sich weiterhin GKV und das wird dann vom Lohn prozentual errechnet, ich glaube dieses Jahr etwas um die 14 % ( Kind ist kostenlos familienversichert bis Ende Ausbildung oder 25 Jahre) auf Antrag bei KK. Es sei denn, sie verdient soviel, dass sie sich PKV muss. Der Arbeitgeber wird sie dann in einer GKV anmelden oder sie bleibt in ihrer jetzigen. Geht sie arbeiten und verdient nicht genug, bekommt sie wahrscheinlich zusätzlich Leistung vom Amt, dann bleibt sie automatisch über ARGE in ihrer gewählten GKV versichert, Kind wie zuvor beschrieben).

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Vielleicht muß ich was dazuschreiben, die Frage ist nicht so verständlich: Jeder redet von einer Versicherungspauschale für Hausrat und so weiter, die ein H4 empfänger erstattet bekommt. Bei Antragstellung vor ewiger Zeit habe ich auch meine Versicherung mit angegeben und diese ist nicht in der Berechnung mit aufgetaucht. Ich habe nun den leisen Verdacht, das dies die ganze Zeit unterschlagen wurde, bei nachrechnen ist keine Versicherungspauschale von 30 € herausgekommen, alle anderen Beträge wie Mehrbedarf für Alleinerziehung, Unterhalt und Kindergeld stimmen. Desweitern bekommen andere ihre Priv. Rentenvorsorge ( Riester ) erstattet, bei mir nicht, obwohl ich es abgegeben habe. Bekommt man diese Beträge nur wenn man noch was nebenbei arbeitet z. B. 1 € Jobber oder Geringverdiener oder steht das jedem zu? Wenn ja, einen überprüfungsantrag hab ich schon machen lassen, wäre alles in Ordnung. Wie gesagt, hab gehört, das die Versicherungspauschale bei vielen unterschlagen wurde, kann ich die Arge darauf hinweisen und eine Nachzahlung verlangen? Das wäre dann seit Jan 2006, das ich keine Versicherungspauschale erstattet bekommen habe.Durch die Gespräche in den Menien ist es mir eigentlich erst aufgefallen. Wenn aber trotz Überprüfung alles richtig ist, wo taucht dann die Versicherungspauschale auf, sie steht auch nicht bei abzüglich Freibeträge?

Danke für eure Antworten

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Ab Trennungsbekanntgabe, sprich Einreichung der Scheidung beim Anwalt, ist der Vater unterhaltspflichtig und muß bis zur Scheidung auch einen Trennungsunterhalt an die Frau zahlen. Über Anwalt für Familienrecht klären und bis dahin gesetzlichen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen. Stellt sich heraus, das der Vater zahlungsfähig war zum Zeitpunkt, zahlt er den Vorschuß auf Heller und Pfennig an den Staat zurück! War er nicht zahlungsfähig, zahlt er mit Arbeitsaufnahme zurück, im schlimmsten Fall mit Lohnpfändung! Wenn sie Unterhaltsvorschuß beantragt, macht das Amt eine Lohnprüfung, es schreibt ihn an und er muß seine Einkünfte darlegen. Das Jugendamt ist verpflichtet, einen Unterhaltstitel anhand der Düsseldorfer Tabelle zu beurkunden, notfalls mit Anwalt.

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Egal was du versuchst, du wirst immer Steuern zahlen, die du nicht zurück bekommst, z.B. MWST für Lebensmittel aus dem Supermarkt, Mineralölsteuer, viell. Tabaksteuer und Spirituosensteuer gerade zu Weihnachten und Neujahr:)...nicht zu vergessen Versicherungssteuer, KFZ - Steuer...

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Nein, meine Kaufentscheidungen kann das nicht beeinflußen

Ist Quatsch, Laden länger offen < mehr Personal < mehr Lohnzahlungen < mehr Minijobber < weniger Gewinn < mehr Ausgaben < Preise werden erhöht < Kunde zahlt drauf. Kurz und knapp erklärt. Totale Massenverblödung.

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Das Problem ist, du bist verheiratet. Ihr werdet über alle Konten gemeinsam handlungsfähig. Wenn sie ein Konto sozusagen mit in die Ehe gebracht hat, hat sie auch einen Freistellungsauftrag wie du. Man darf aber nur einen Freistellungsauftrag für Alleinstehende etwa 800,00 € und Verheiratete 1600,00 € für ALLE Konten haben. Dieser Freistellungsauftrag gilt für alle Konten egal bei welcher Bank. Du kannst aber den Gesamt-Betrag aufteilen, z.B. jeder hat vor Ehe 1 Konto, Betrag wird auf 2 Konten geteilt, sprich: 1600,00 € / 2 Konten= 800,00 € pro Konto Freistellungsbetrag für Zinsen. Wenn deine Hausbank dir vorgeschlagen hat den zu ändern, würde ich es euch empfehlen. Ihr könnt nichts verlieren, nur gewinnen.

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Das darf die ARGE nur, wenn du es schriftlich mit ihr ausgehandelt hast, es sei denn es ist im Richterspruch schon so vor Gericht ausgehandelt worden.

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Vielleicht sollte er über das Jugendamt oder über Caritative Einrichtungen mal anfragen, ob es finanzielle Vergünstigungen gibt, freier Eintitt in Zoo oder Schwimmbad oder sowas in der Richtung. Gerade Weihnachten bietet das christliche Jugenddorf (CJD) eine kostenfreie Weihnachtsfeier an und die Kinder bekommen ein Geschenk. Auch eine Möglichkeit, bei den Stadttafeln anfragen, ob er die Lebensmittel für das Kinderwochenende bekommt, wenn er selbst hilfsbedürftig ist.

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Erstaustattung steht nur wirklich Hilfsbedürftigen zu, du kannst aber beim sozialen Möbeldienst und wenn es unbedingt neu sein muß per Katalog auf Raten dir Möbel kaufen. Desweiteren muß ein Vermieter bei einer Kaution Ratenzahlung von 2-3 Monaten gewähren. Einfach anfragen, meist gehen sie drauf ein. Lieber 3 Monate auf Kaution gewartet, als wenn die Wohnung 3 Monate keine Miete bringt. Du hast freie Wohnungswahl, du mußt nicht unbedingt diese nehmen. Aber hast Mietvertrag schon unterschrieben, kannst du nur mit Vermieter wegen Raten verhandeln, schriftlich machen. Ansonsten mußt du dir das Geld borgen.

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Also, eine Wohnung zu finden ist nicht leicht. Warum bleibst du nicht in der jetzigen und dein Nochehemann zieht aus? Dir mit den Kindern steht die Wohnung, ja sogar ein EFH zu, wenn ihr ein bewohnt. Geh zum Anwalt, lass dich beraten und erwirke eine einstweilige Verfügung, dass dein Mann kein Zutritt mehr zur Wohnung hat. Desweiteren, alles was den Kindern gehört, egal ob er es gekauft hat, darf er nicht mitnehmen, habt ihr nur einen Fernseher, muß er auch ihn dalassen. Egal, hat er die Einbauküche oder Waschmaschine bezahlt, er muß diese Dinge dalassen, weil sie dem Wohlergehen der Kinder dient und nicht zu deiner Bereicherung. jedes Kind ein Zimmer? Schön wärs, normalerweise steht einem Kind ab 6 Jahren ein eigenes Zimmer zu, aber 2 Mädchen oder 2 Jungen können sich ein Zimmer teilen. Bei 2 Kindern Junge und Mäd. steht jedem ein Zimmer zu. Bei 3 Kindern 2 Zimmer, 1 Kind ab 6 Jahre eigenes und ist ein Junge und 2 Mäd steht dem Junge 1 Zimmer zu, egal wie alt. Und 2 Boy, 1 Mäd steht Mäd eigenes Zimmer zu, egal wie alt. 3 Boy oder 3 Mäd, steht älteren 1 Zimmer zu. Hoffe, hab mich verständlich ausgedrückt und du verstehst was ich meine. PS Bin auch geschieden mit 4 Jungs (17-11-7-3) Wichtig, wenn du nicht arbeitest, H4 beantragen, mußt aber vorher Scheidung bezw. Per Anwalt Trennungsjahr einreichen, sonst keine Leistung. Solange du nicht geschieden bist, aber offizell getrennt lebt, steht dir Trennungsunterhalt zu und auch Unterhalt für die Kinder.Selbst wenn er noch nicht ausgezogen ist, er hat ja 3-6 Monate Kündigungsfrist. Am besten mit Trennungsbekanntgabe mit Vermieter Miertvertrag ändern lassen und ihn austragen, so ist auch für die ARGE ersichtlich dass du dich trennst und dir Leistung zusteht. So falls mir noch was einfällt, geb ich es bekannt. Liebe Grüße und viel Glück für dich und die Kinder!

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Mein Sohn auch 17, macht auch dieses BVJ aber er bekommt kein Geld oder meinst du, er bekommt H4 282,00 €? Dann wird ihm nichts abgezogen, ansonsten gilt das was Rentenfrau schrieb. Hast du dann auch 100,00€ Schulgeld bekommen zusätzlich zum H4, das steht ihm auch zu. wenn noch nicht formlos beantragen! Liebe Grüße

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Kindergeld wird nur für Kinder gewährt deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Aber bist du polizeilich hier in D auf eine Adresse gemeldet, könnte ein Anspruch bestehen. Wenn ja, so schnell wie möglich stellen, weil das Amt nur 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung zahlt. Wie alt bist du? Bis glaube 25 besteht anspruch. Hast du eine 1. abgeschlossene Ausbildung, Lehre, besteht kein Anspruch mehr. Liebe Grüße

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Du kannst ein Konto führen, egal bei welcher Bank. Und Zinsen sind EINKOMMENSSTEUERPFLICHTIG, was will die ARGE also von dir. Die Steuern bekommt der Staat. Ausserdem gibt es bei jeder Bank bis zu ca 800,00 € alleinstehend und ca. 1400,00 € für Verheiratete einen Freistellungsantrag für Kapitalerträge (genannt Zinsen) im Jahr und die stehen, sieh mal an, auch einem Arbeitslosen zu. Die zahlst du an den Staat ohne zu merken, wenn du keine Befreiung hast, führt das die Bank automatisch am Jahresende ab, selbst wenn es nur 1 Cent ist. Also bei Kontoeröffnung gleich einen Freistellungsantrag stellen und um 800 € zu bekommen, muß du im Jahr schätzungsweise ca. 50 000 € am Jahresende auf dem Konto haben. Aber der Antrag ist wichtig, denn selbst wenn du nur 50 € Zinsen bekommst, macht das schon ein schönes Weihnachtsgeschenk! Und das ist kein Einkommen, wegen Freistellungsantrag! Halelulea und frohes Fest! Liebe Grüße

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Ich bin auch alleinerziehend mit 4 kindern und bekomme H4. Ich habe eine Riesterrente schon seit 2006. Ich zahle 79,50 € im Monat das sind 954 € im Jahr, habe eine Anzahlung von 300 € gemacht, also 1254 €. Man muß eine Mindesteinzahlung machen, ansonsten bekommt man nicht die volle Förderung. Ich kann es ihr nur empfehlen, irgendeine Vorsorge zu treffen. Ich bin jahrelang nur Hausfrau gewesen, Kinder und vom Mann finanziell abhängig. Nach der Scheidung kam der Knall, keine finanzelle grunglage mehr, kein Unterhalt weder für die kinder noch für mich. Von gut betucht in H4, das muß man erst mal mitmachen. Ich versuche aus H4 herauszukommen aber als 45 jährige, nichts gelernt, wie sesagt immer nur Hausfrau und Mutter ist es nicht leicht Fuß zu fassen. Ansprüche habe ich schon lange nicht mehr. Und vom gemeinsamen Geld bzw. Anlagen, Fonds und so w. sehe ich keinen Cent, also habe ich jetzt angefangen mir Gedanken zu machen. Ich möchte nicht das meine Kinder mich später unterstützen müssen. Und vom Staat möchte ich das auch nicht.

Liebe grüße

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Am besten Erst einmal mit dem Jugendamt in Verbindung treten. Die vereinbaren dann einen gemeinsamen Termin mit dir und der Kindesmutter und fragen nach ihren Gründen, warum du deinen Sohn nicht sehen sollst. Sind die Gründe nichtig wird das Jugendamt die Mutter auffordern, ihre Vereinbarungen einzuhalten. Sollte das nichts bringen, bleibt nur der Anwalt.

Liebe Grüße

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Ich habe die Änderung der ARGE schon erhalten und da steht, das dies ab 01.07.09 gilt. Entweder bekommt das Ihre Bekannte mit der nächsten Zahlung oder Sie sollte mal nachfragen. Wichtig, der Änderungsbescheid muß erst per Post da sein. Liebe Grüße

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Also ich habe einen Antrag beim Jugendamt gestellt. Ich bekomme für zwei Kinder: 1. Hort 43,72 € Beitrag alleinerziehend volle Erstattung, keine Zuzahlung 2. Krippe 106,00€ Beitrag alleinerziehend 83,00 € zahlt Jugendamt, Zuzahlung durch mich 23,00 €. Die Beiträge sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, Antrag entweder beim Jugendamt holen oder im Stadthaus beim Bürgerbüro, Sadtverwaltung. Hartz IV Empfänger bekommen entweder alles erstattet, Übernahme vom JA, oder müssen einen Kleinen Teil zuzahlen. Die Beiträge sind auch nach Lebensumstände, ledig oder Verheiratet, und nach Kinderanzahl die eine Einrichtung, Hort und KITA, besuchen gestaffelt. Wenn du kein Land siehst, kannst du den Antrag direkt beim JA mit einer Mitarbeiterin ausfüllen. Alle Einkünfte, Kindergeldbescheid, Elterngeld ...auch eventuelle Kreditverträge, Bausparer, Lebens- und Haus-, Haftpflichtversicherung sowie wenn Auto vorhanden, KFZ-Schein mitnehmen und Sparbücher ( NIcht die von Kindern )und Kontoauszug mit tatsächlichem Kontostand vom Tag der Antragstellung. Auch Schulden wie Darlehen und Kreditverträge oder Leasing. Man errechnet daraus euren tatsächlichen Lebensunterhalt. War viel an Input aber wichtig. So dann, wünsch noch viel Erfolg!

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Naja, der erste Anlaufpartner sollte die IHK sein, die machen Unternehmensgründung, erstellen mit dir das Konzept für dein Unternehmen. Und dann, wenn die IHK sagt , Idee gut, man kann was draus machen, kann man Fördergelder beantragen. Entweder beim Arbeitsamt, mit Wohnsitz in Sachsen ist die sächsische Aufbaubank zuständig. Wenn du im Rest von Deutschland wohnst kann dir das die IHK sagen, wo du Fördergelder bekommst, die du nicht zurückzahlen mußt unter bestimmten Bedingungen. Ist günstiger als ein Kredit, solltest du keine Fördergelder bekommen, könnte es daran liegen, dass du nicht überzeugend genug warst mit deinem Konzept. Von der Idee bis zur Ladeneröffnung ünterstützt dich die IHK und das ganze kostenlos als ein Unternehmensberater, der kann teuer werden. Vielleicht konnt ich ein bißchen helfen. Viel Glück! IHK-Industrie- und Handelskammer

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