Hallo zusammen,

der Eigentümer einer Wohnung schließt mit einem Sondereigentumsverwalter eine Vertrag für die SE Verwaltung. Nach 4 Wochen kündigt der SE Verwalter dem Eigentümer den Vertrag fristlos und bittet um Bestätigung durch den Eigentümer und benennt hilfweise den 31. 12. 2024 als Kündigungstermin, sollte die fristlose nicht greifen.

Muss der Eigentümer die fristlose Kündigung bestätigen, damit die wirksam ist oder warum wird eine Bestätigung eingefordert ? Die Kündigung wurde auch per Einschreiben versandt.

Im Vertrag zwischen Eigentümer und Verwalter gibt es keine Regelung zur Kündigung.

Vielen Dank und Grüße
ikopi