Der Kreditvertrag wurde mit der Deutschen Bank geschlossen. Die DVAG ist der Vermittler. Bei einer Zinsfestschreibung ist die Bank nicht verpflichtet das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Erst ab dem 10. Jahr steht einem ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Die einzigen Ausnahmen sind: Der Verkauf der Immobilie, Todesfall.
Wenn der Vertrag jetzt erst kurz läuft stellt sich die Bank auch sicherlich deshalb quer, weil die DVAG ja eine Provision für die Vertragsvermittlung von der Bank erhalten hat.

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Den Begriff "Renovierungen" muß man in zwei Kategorien einteilen: Renovierungen und Modernisierungen

Renovierungen Unter Renovierungen versteht man so etwas wie "hübsch machen" oder die Räume dem eigenen Geschmack anpassen. Das sind z.B. Teppichböden, Laminat, Tapeten, Farbe usw.

Diese Maßnahmen haben keinen Einfluß auf den Wert des Hauses.

Modernisierungen Unter Modernisierungen versteht man, dass das Haus an den heutigen Stand der Technik angepasst wird. Das sind z.B. Wärmedämmung, Elektroinstallation, neue Iso-Fenster, Wärmepumpe usw.

Diese Maßnahmen erhöhen den Wert des Hauses.

Umbauten und Anbauten erhöhen auch den Wert des Hauses.

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Es gibt noch die Landesfördermittel. Diese Fördermittel sind an Einkommensgrenzen gebunden. Auch ist die Bauweises des Hauses mitentscheidend. Diese Fördermittel sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei einigen Bundesländern sind die Fördertöpfe aber für dieses Jahr ausgeschöpft.

Genaueres kann man bei der zuständigen Gemeinde erfahren.

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Bei der Beurteilung Ihrer Bonität wird die Bank immer auch die Jahresabschlüsse Ihrer GmbH benötigen. Der Grund: Sie sind Mehrheitsgesellschafter der GmbH. Bei Minderheitsgesellschafter (unter 20 %) reichen die Gehaltsabrechnungen.

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