Bei Auszahlung meiner Lebensversicherung wurde der Finanzertrag für die 12-jährige Laufzeit gesamt ausgewiesen.Da aber eine NV-Bescheinigung für die gesamte Zeit vorlag und der Jahresertrag im NV -Zulässigkeitsbetrag lag,wurden auch keine Steuern bezahlt.Jetzt wurde von der Vers.der Gesamtertrag an das Finanzamt mitgeteilt.Muß jetzt nachträglich Steuer bezahlt werden.