Erbschaft meiner Tochter, ich beziehe hartz 4
Hallo, meine Tochter hat von ihrem Großvater knapp 30000 € vererbt bekommen. Ich lebe mit ihr und der kleinen Schwester in einer Bedarfsgemeinschaft. Für meine Große (welche das Geld erbt) beziehe ich keine Leistung, da ihr Bedarf mit Kindergeld und Unterhalt gedeckt ist. Jedoch ist sie mit 17 Jahren noch minderjährig. Meine Frage, kann sie die Erbschaft behalten oder muss dies beim Jobcenter angegeben werden. Sie bezieht keine Leistungen von da!!!
Erbe,
Erbschaft,
Hartz IV,
jobcenter,
Bedarfsgemeinschaft