Die TK übernimmt die Kosten für Impfungen, wenn das Robert Koch Institut diese Impfung für ein spezifisches Land empfiehlt.

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Hallo, ich fand die Frage gut und habe mal recherchiert. Also, für den Arbeitnehmer steht die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag. An die muss man sich halten. Besteht ein Arbeitsverhältnis aber länger, verlängert sich die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber. Die Fristen sind also nicht immer zwingend gleich und für den Arbeitnehmer dann eher kürzer:

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html

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