Unabhängig von deiner Fragen - kann es sein, dass du wegen des Jobs neben dem Studium nicht mehr wirklich zum Studieren kommst? Sollte das der Fall sein und du würdest das Studium gerne beenden, könnte dieser Artikel vom BMBF für dich ganz interessant sein:

http://www.studienabbruch-und-dann.de/de/wo-stehe-ich-wohin-gehe-ich-reflexion-und-orientierung-bei-studienzweifeln-1701.html

...zur Antwort

Ganz klar sollten die eigenen Fähigkeiten im Vordergrund stehen und auch die Frage, welche Tätigkeit man sich selber vorstellen kann. Ein Studium oder auch eine Ausbildung kosten viel Geld und man will danach ja glücklich mit der Wahl sein. Auch schon im Schulalter zeigen sich bestimmte Fähigkeiten: Ein Blick auf die konstante Leistung in den Schulfächern (über mehrere Jahre), die Hobbies und so weiter ist am sinnvollsten, wenn es um die Frage geht, welchen Weg man nach der Schule einschlägt.

...zur Antwort

Ich weiß nicht, ob es für dich relevant ist, aber wenn du als Werkstudent schon in die Rentenkasse einzahlst (bei 400 Euro Verdienst ein minimaler Betrag) werden dir diese jahre später auch als beitragsjahre angerechnet. ist ja auch nicht zu verachten.

...zur Antwort

Ja, ist enthalten. Die Deckelung für 10.000 Euro gilt für alle BAföG-Förderungen.

...zur Antwort

Hallo bazingarr, das sollte so wie du es schilderst kein Problem darstellen. Die monatliche Einkommensgrenze von 450 Euro (die du nach eigener Aussage ohnehin nicht überschreitest) kann über das ganze Jahr verteilt werden. Das heißt in den Monaten der vorlesungsfreien Zeit kannst du mehr verdienen, wenn im Jahr nicht die Obergrenze von insgesamt 8004 Euro überschritten werden. Ansonst verlierst du deinen Anspruch auf Kindergeld und musst Steuern zahlen.

...zur Antwort

Das der Leistungsnachweis schon nach dem 5. Semester fällig ist, habe ich bisher noch nie gehört. Dieses Zitat habe ich im Merkblatt zum KfW-Studienkredit gefunden: "Bei der Finanzierung eines Erst- oder Zweitstudiums müssen Sie zudem spätestens am Ende
des 6. Fördersemesters einmalig einen Leistungsnachweis bei der KfW einreichen." Frag daher am besten doch direkt bei der KfW-Bank nach.

...zur Antwort

Eine gute Frage, mit der du wahrscheinlich nicht alleine da stehst. Ich würde dir grundsätzlich empfehlen, dich an deiner Universität selbst informieren zu lassen. Für Studenten mit chronischen Erkrankungen und/ oder psychischen Erkrankungen gibt es oft einen Ansprechpartner ( psychosoziale Beratungsstellen), der dir wahrscheinlich am besten die Frage beantworten kann. Ich hoffe, die Antwort hilft dir weiter!

...zur Antwort

Das Sammeln der Belege war auf keinen Fall für die Katz, sondern gut mitgedacht.

Die entstandenen Verluste müssen nicht im selben Kalenderjahr angerechnet werden, sondern können als Verlustvortrag in voller Höhe -  in deinem Fall das Jahr 2015 bis zum Jahr 2020 - mitgenommen werden. 

Hoffe das hilft dir weiter.

...zur Antwort

@Peopeor84 : Das Wesentliche zur Steuerklärung wurde  ja schon geschrieben. Aber hier noch ein guter Tipp für deine Schwester. Sollte sie planen ein Auslandssemester einzulegen - und möchtet das später von der Steuer absetzen - dann sollte sie das im Masterstudium machen. Da kann sie bei den Werbungskosten im Nachhinein einiges absetzen. Vielleicht ja interessant für sie...


...zur Antwort

Um ihre eigentliche Frage zu beantworten: Die Kosten für einen Sprachkurs im Ausland sind nur bedingt absetzbar.

Um die Kursgebühren für einen Sprachkurs im Ausland auch in der Steuererklärung ihrer Tochter rückwirkend geltend machen zu können, muss nachgewiesen werden, dass der Fremdsprachenkurs dringend für die Ausbildung oder den Beruf erforderlich ist.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann könnte ihre Tochter die Kosten dafür gegebenenfalls als Sonderkosten (in der Erstausbildung) oder Werbungskosten (in der Zweitausbildung) von der Steuer absetzen.

...zur Antwort