Paragraph 170 ABS.2 StPO und 43OWiG Trunkheit im Verkehr?
Ich habe seit 2 Wochen Führerschein abgegeben. Und heute kommt Brief von Stattsanwalt.
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Trunkenheit im Verkehr
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 11.11.1111 folgende Entschei- dung getroffen: Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 SEPO eingestellt. Das Verfahren wird gemäß § 43 OWIG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) tungsbehörde abgegeben. Aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurde vorstehende Entscheidung an folgende(n) Emp- fänger mitgeteilt: - Landratsamt Xxx Fahrerlaubnisbehörde Mit freundlichen Grüßen
Könnt Ihr mir bitte sagen, bekomme ich Führerschein zurück??
vielen Dank im Voraus
VERKEHRSRECHT,
strassenverkehrsrecht