Kann einem angestellten, professionellem Berater ein Fehler nachgewiesen werden, dann haftet seine Firma (z.B: Bank, Investmentgesellschaft etc.) oder er persönlich, wenn er selbständig ist.
Hierbei liegt das Gewicht auf dem Nachweis. Kann ein solcher Nachweis (z.B. anwesende Zeugen, schriftliche Unterlagen) geführt werden, ist anzuraten, einen speziellen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich bereits mit solchen Fragen in der Vergangenheit erfolgreich beschäftig hat (unbedingt notwendige Spezialisierung beachten - ein Wald- und Wiesenanwalt reicht kaum).
Einen guten Anwalt findet man über Recherche im Internet, evtl. auch über den örtlichen Anwaltsverein.