Präventionsmaßnahmen und Gesundheitschecks sind wahrscheinlich allen Kassen wichtig. Man von dem her kann man da keine genaue Aussage treffen. du solltest mit einem Versicherungsvergleich herausfinden, welche Präventionen zu machen willst und welche Krankenkasse dafür Punkte springen lässt. Persönlich kann ich die TK empfehlen. Da kann man auch zwischen Sach- und Geldprämien wählen.

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Regelmäßig dürfen Studenten nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienen. Außerdem sind außerplanmäßig in zwei Monaten pro Jahr 800 Euro möglich, falls man einen Ferienjob macht.

Könnte man eine Arbeit ausüben, bei der man mehr verdient, muss man rechnen, ob es sich wirklich lohnt, sowohl eigene Versicherungsbeiträge als auch Sozial- und Rentenversicherung zu bezahlen.

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Es geht dabei nur um den genauen Wert der Ware, den Versand kannst du leider nicht mit einberechnen und musst die knappen 6 Euro selbst bezahlen.

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Nein, wenn er regulär arbeitet, verdient er auch normal und bekommt deswegen kein Kindergeld mehr. Wenn er dann jedoch später noch eine Ausbildung anfängt, hat er wieder Anspruch bis zum 25. Lebensjahr.

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Ja, das stimmt. Die Regelung, dass Erstattungsansprüche bereits nach einem Jahr verfallen, wurde abgeschafft. Ich glaube, man hat dann vier Jahre Zeit eine Erklärung abzugeben. Bin mir aber nicht ganz sicher. Aber wenn man etwas zurück bekommen kann, dann hat man ja auch die Motivation, das lieber gestern statt heute zu machen.

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Das geht nur, wenn die Eltern dauerhaft mit der Pflege beauftrag sind oder sogar bereits ein Verfahren zur Adoption des Kindes läuft. Bei einer Kurzzeitpflege gibt es kein Kindergeld.

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Ich bin leider nicht Selbstständig und auch kein Steuerexperte, aber das klingt ein bisschen komplizierter. Ich denke, dass es dabei gut wäre, einen Steuerberater aufzusuchen, der das für einen macht.

Ansonsten gibt es für Existenzgründer Informationsmöglichkeiten auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:

http://www.existenzgruender.de/beratung_und_adressen/index.php

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Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Mietern in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es muss nur aus der Nebenkostenabrechnung deutlich hervorgehen, welche Kosten davon an Handwerker bezahlt wurden.

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Da du im zweiten Halbjahr gekündigt hast, bleibt dir der volle Urlaubsanspruch erhalten. Es schadet aber nicht, das mit dem Arbeitgeber abzuklären.

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