Hallo zusammen,

ich möchte den Stellplatz, der zu meiner Mietwohnung gehört untervermieten (mit Einverständnis des Vermieters), da ich ihn selbst nicht benötige. Online Recherche zu dem Thema hat nun ein paar Fragen aufgeworfen, die sich durch weitere Recherche nicht klären ließen.

Und zwar liest man an vielen Stellen, dass bei Parkplatzvermietung auf jeden Fall Umsatzsteuer anfällt. An anderen Stellen heißt es, dass sofern der Umsatz unter 17500 € liegt (was definitiv der Fall wäre... ca 500 € p.a.) die Kleinunternehmerregelung gilt und man keine Umsatzsteuer zahlen muss. Nun stellen sich mir folgende Fragen:

Wenn man sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen will, müsste ich dann dazu ein Gewerbe anmelden? Oder ist das einfach automatisch so, wenn ich in der Einkommenssteuererklärung die Miete für den Parkplatz angebe und dann ja offensichtlich der Betrag weit unter 17500 € liegt?

Bzgl. Gewerbe anmelden bei Parkplatz-Untervermietung habe ich auch wiederrum an anderer Stelle gelesen, dass das kein Gewerbe sei, da man ja selbst für den Parkplatz bezahlt und damit keinen Gewinn erzielt...

Also müsste ich ein Gewerbe anmelden ja oder nein? Wenn ich nicht extra ein Gewerbe anmelden muss, muss ich trotzdem Umsatzsteuer zahlen? Oder reicht es die Untervermietung in der Einkommenssteuer anzugeben bei "Vermietung und Verpachtung"?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen... ich habe gefühlt jeden auffindbaren Artikel zu dem Thema durchgelesen und bin trotzdem nicht schlauer, weil die Aussagen sich oft widersprechen oder nicht ganz eindeutig sind.

Danke schon mal!