Hallo, ich habe selber mal bei einer Bank gearbeitet. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wird vom System bei Kontoschließung automatisch anteilig Kontoführungsgebühr berechnet. Da liegt es in der Kullanz der Bank ob sie den Betrag einzieht oder nicht.
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Hallo, so wie ich das jetzt verstanden habe, müßte es richtig sein. Von den 136,50 € hast du 100,00 € Freibetrag. Vom Rest (36,50€) sind nochmal 20% (7,30 €) frei. Dann müßten 29,20 € angerechnet werden auf deine laufenden Zahlungen.
Verdienst 136,50 €
- 100,-€ frei
- 20% von 36,50 frei 7,30 €
Anrechnungsbetrag 29,20 €
Ich hoffe es hat geholfen .
Antwort
Ich würde es auf jeden Fall beantragen. Es wird aber sicherlich deine Rente und das Einkommen deines Sohnes angerechnet.
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Gib mal bei Google = Stromkosten bei Hartz IV ein=, da erscheinen etliche Seiten zu einem Gestz des BSG über die Kostenübernahme der Stromkosten durch die ARGE.