Ein interessanter Artikel stand kürzlich dazu im Handelsblatt:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/wie-fondsgesellschaften-ihre-kunden-abkassieren/3832712.html

Über die Gesamtkosten gibt auch fondsweb.de gut Auskunft.

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Es gibt verschiedene Produkte. Bei Riesterversicherungen können Rentengarantiezeiten vereinbart werden, d.h., dass nach dem Ableben die Rente für die Garantiezeit weitergezahlt wird. Diese Summe kann auch einmalig abgefunden werden.

Anders geregelt ist es beispielsweise bei der DWS Rieterrente Premium, einem Riester- Fondssparplan. Dort wird das Geld zunächst, bis zum 85. Lebensjahr, in Form eines Auszahlplans ausgezahlt. Verstirbt der Riestersparer in dieser Zeit, wird das restliche Kapital an die Erben ausgezahlt und fällt somit nicht in den großen Versicherungstopf.

Eine Übertragung des Kapitals auf den Vertrag des Ehegatten ist bei Versterben auch möglich, allerdings meines Wissens nach nur in der Ansparphase, also vor Rentenbeginn.

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Klar werden die Zinsen teurer, das steht in Deinen Kontounterlagen nachzulesen.

Die Höhe des gewährten Dispos orientiert sich an Deinem Einkommen. Und die Schufa wird auch zurate gezogen.

Umschuldung ist möglich und wird auch gern gemacht, allerdings solltest Du dann darauf achten, den Dispo nicht mehr zu überschreiten. Sonst folgt oft eine Umschuldung auf die andere...

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Na klar, das Geld steht Dir ja monatlich zur Verfügung, sämtliche regelmäßige Einkünfte werden berücksichtigt und den regelmäßigen Ausgaben gegenüber gestellt. Pro Kind wird natürlich durch die Bank auch ein fixer Kostenteil bei den Kosten mit angesetzt.

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Als „Übertrag“ gilt es, wenn Du das Altersvorsorgekapital auf einen neuen riestergeförderten Bausparvertrag überträgst. Dieses ist dann sowohl mit Kosten für die Übertragung als auch mit neuen Abschlusskosten für den Bausparvertrag verbunden.

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Hallo Niklaus,

vielen Dank für den guten Tipp in Sachen Stop&Go Professional. Nachdem ich im Netz weiter recherchiert habe, habe ich Anfang nächster Woche einen Beratungstermin und werde sicherlich ein solchen Sparplan abschließen. Unklar ist noch, ob ich die vollen 400 Euro für den Sparplan einsetze oder aber einen Teil in einen Rüruprentenplan anpspare.

Wie auch immer, habe ich hier auf finanzfrage.net eine Menge gute Anregungen erhalten. Vielen Dank allen Schreibern!

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Normalerweise muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Hintergrund ist der, dass genau das nicht passiert: ein Elternteil oder beide sind der Meinung, sie brauchen das Geld des Kindes für eigene Zwecke.

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Du musst da nicht parken - aber wenn dann musst Du auch bezahlen. Gehst ja sicherlich auch nciht ins Restaurant und sagst du willst nichts bezahlen...

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