Schau mal, hier habe ich etwas für Dich gefunden. Anscheinend war das hier schon einmal Thema: http://www.finanzfrage.net/frage/wer-hat-ein-so-genanntes-subventionshaus-natohaus-gekauft

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Hat die Bekannte eventuell eine Mastercard Gold? die schließt die Reiserücktrittversicherung von Reisen ein für einen geringen Eigenanteil, der meines Wissens bei 100 Euro liegt. Das wäre eine Option. Jetzt bekommt sie jedenfalls keine neue Versicherung mehr.

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"High Speed Money" kann ich empfehlen:

Der junge Wertpapierhändler Nick ist hungrig - hungrig nach Erfolg, Geld, sozialem Aufstieg. Da versetzt ihn sein Arbeitgeber, die traditionsreiche britische Barings Bank, nach Südostasien. Auf dem heißen Börsenparkett in Singapur kann der Junge aus der Working Class den feinen Gentlemen aus der Vorstandsetage endlich beweisen, was in ihm steckt. Denn Nick besitzt ein Händchen für riskante Optionsgeschäfte. Mit halsbrecherischen Transaktionen und unkonventionellen Methoden avanciert der Nobody aus kleinen Verhältnissen schon bald zur Nummer eins der Börsenmakler. Die Gewinne sprudeln, sein Gehalt explodiert. An der Seite seiner sexy Frau Lisa genießt Nick das Luxusleben vor exotischer Kulisse in vollen Zügen. Doch dann begeht eine seiner Angestellten einen Fehler - und Nick einen viel größeren...

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Es können Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden. Auch Fahrtkosten zum Ehepartner, das sind dann Familienheimfahrten können angesetzt werden. Vermutlich macht ihr eine gemeinsam Steuererklärung, oder?

Zitat: Lohnsteuerrichtlinie R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung :

Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, sind die Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für die Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht.

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Wenn Du bereits ein Grundstück hast, dann wird eine Bank auch finanzieren. Wenn Du aber noch kein Grundstück oder eine Immobilie hast, zu deren Lasten eine Grundschuld eingetragen werden kann, dann gibt es auch kein Baudarlehen.

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Meines Wissens gibt es keine Probleme, wenn das Gewerbe bereits seit 5 Jahren besteht. Dann gibt es auch keine Einkommensbegrenzung nach oben. Aus meiner Sicht alles im grünen Bereich!

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Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern: Büroangestellte lernen ein neues Computerprogramm, Friseurinnen und Friseure den neuesten Modehaarschnitt, Reinigungskräfte verbessern ihre Kenntnisse in speziellen Reinigungsverfahren usw. Es geht bei der Bildungsprämie um direkte finanzielle Unterstützung. Da man nicht immer das passende Geld für eine Weiterbildungsmaßnahme auf dem Konto hat, greift der Staat mit der Bildungsprämie den Interessierten unter die Arme. Pro Prämienberatung geht das einmal im Jahr. Wende Dich an die Beratungsstellen in Deiner Nähe. Du findest sie und mehr Infos dazu unter: http://www.bildungspraemie.info/188.php

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Ich würde mich direkt ans Amt wenden, damit man Dir das erklärt. Kindergeld wird bei der Hartz4-Berechnung auf jeden Fall angesetzt. Beim Nebenverdienst hast Du einen Freibetrag von 100 Euro. Der Rest wird angesetzt als Einkommen. Aber lass es Dir lieber genau von den Behörden erklären.

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Um welche Versicherungen handelt es sich? Bekommst Du Kapitalerträge daraus? Da würde in Deutschland die Quellensteuer anfallen, die gleich abgezogen wird.

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Das habe ich für Dich gefunden: Während des freiwilligen sozialen Jahres erhalten die Freiwilligen Urlaub, Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung oder evtl. Kostenersatz. Die FSJ-Träger entrichten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung allein. Mehr dazu unter: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_f080.htm

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Ich würde mich mal an Profamilia wenden. Die helfen doch in solchen Fällen kostenlos weiter. Da bekommt sie auch juristischen Rat.

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