Hallo, Ich habe eine Wohnung nach Zwangsversteigerung erworben. Ich soll jetz die Rückstände bzw. (Abrechnungsspitze) von Alt-Eigentümer an Hausverwaltung zahlen, die ich als neu-Eigentümer nicht verursacht habe.

Meine Frage ist: Muss der Erwerber der neue Eigentümer die Schulden bzw: Rückstände von Alt-Eigentümer an Hausverwaltung zahlen?