Frage zur BWA?
Hallo,
ich möchte einen Kredit beantragen und die Bank verlangt von mir für das Jahr 2017 eine BWA, da der Steuerbescheid für 2017 noch nicht vorliegt.
2016 lief eigentlich geschäftlich sehr gut und 2017 leider nicht so gut wie 2016. Aber 2018 läuft alles wieder gut, so dass ich die Raten problemlos zahlen kann.
Wäre das strafbar, wenn ich die BWA für 2017 etwas verschönere, damit den Kreditantrag genehmigt wird?
Und wenn ich die Raten immer pünktlich zahle, wird es für mich doch irgendwann vielleicht zum Problem werden? Wird die Bank meine Angaben nachträglich überprüfen?
Möchte mich im Voraus für eure Antworten bedanken.
Beste Grüße aus Hamburg,
G.M.
Darlehen,
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Kreditvertrag