Antwort
Hallo! wenn die Rentenversicherungsanstalt die teilerwerbsrente genehmigt hat, dann wirst du auch genau darüber informiert, was du an Nebeneinkünften dazu verdienen darfst! Es wird im Renten Bescheid genau angegeben. Alles was darüber hinausgeht, wird von der Rente abgezogen.Mfg. Gundel150