Also, ich kann mir nur schwer vorstellen das Hunde, welche ordnungsgemäß gemeldet sind und für die Steuer bezahlt wird, leiser kläffen.

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Ja, es sagt auch ein klein wenig über die "Bonität" aus. Bei eingen Händlern erfolgt die PIN-Abfrage nach Zufall aber auch u.U. auch nach Höhe des Zahlungsbetrages. Die PIN-Zahlung ist für den Händler sicherer, aber auch teurer. Deshalb haben einige Händler auch die bisherigen "Zahlungserfahrungen" die sie mit der Karte hatten gespeichert. Nach mehreren positiven Zahlungen mit PIN wird dann auf "Unterschrift" umgestellt. Gute weitere Infos kannst Du hier nachlesen: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung.html

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Je nach Vereinbarung. Bei Sparbüchern erfolgt die Zinsgutschrift meist zum 01.01 eines jeden Jahres. Die Zinsanpassung erfolgt auch je nach Vereinbarung. Schau mal ob Du eine individuelle Vereinbarung hast und was in den AGB der Bank steht.

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Da gibt es unterschiedliche Formen der Fahrerunfallversicherung.Bei den meisten Versicheren ist es eine "normale" Unfallversicherung. Diese sieht Leistungen im Invaliditätsfall, bein Tod, Krankenhaustagegeld etc. ab. Nicht jedoch ein Schmerzensgeld eine Verdienstausfallrente etc. vor. Bei einigen Vers. wird man jedoch heiüber bei einem selbst verschuldetem Unfall oder wo der Unfallgegner geflüchtet ist oder eben kein Geld/Versicherung hat so gestellt als ob man hierfür einen Dritten haftbar machen kann. Wenn Das bei Deinem Versicherer so geregelt ist und das für "kleines Geld" zu haben ist, würd ich dazu raten.

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Das der Kellerraum unentgeltlich überlassen wird spielt keine Rolle zumal der Raum im Mietvertrag Dir auch zur Nutzung überlassen wird. Die Gebäudeversicherung deckt in der Tat nur den Gebäude- nicht den Inventarschaden. Zur Haftung gilt hier ebenfalls §823 BGB. Da Dein Vermieter von den Problemen wusste, hätte er hier Abhilfe schaffen müssen. Das er dies nicht getan hat, trifft ihn ein haftungsbegründetes Verschulden.Da Du allerdings ebenfalls von den Problemen wusstest kann man Dir zumindest ein Mitverschulden($254 BGB, 50%?)entgegenhalten. Mit der Haftpflichtvers. des Eigentümers wird es Schwierigkeiten geben. Die HV deckt "ungewisse" Schadenereignisse. Diese "Ungewißheit" kann hier angezweifelt werden. Zudem muß der Vers.-Nehmer "besonders gefahrdrohende Umstände" unverzüglich beseitigen. Aber das ist nicht Dein Problem. Viel Erfolg bei Deinen Verhandlungen.

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