Hallo , ich habe letzte Woche eine Wohnung beim Notar gekauft, wo steht, das sie ein Keller im Kellergeschoss hat. Allerdings steht das nicht in der Teilungserklärung. In der Teilungserklärung steht der Wohnung nur ein Abstellraum in der eigenen Wohnung zu. Was zählt?
Bauträgerkaufvertrag oder Teilungserklärung?
Der Notar möchte jetzt die alten Verträge zurück und den Kaufvertrag umändern(den Keller rausnehmen) Es ist wohl fehlerhaft, obwohl einer vom Bauträger beim Notar es unterschrieben hat.
das steht im Kaufvertrag:
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 69 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss mit Keller im Kellerge- schoss und dem Sondernutzungsrecht an der Terrassen und Gartenfläche SNR 69.
danke für ihre Mühen