Bleibt ein Verlustvortrag bestehen, wenn ein Gewerbe abgemeldet wird und nach einem Jahr wieder angemeldet wird?
Ich bin selbstständig (Einzelfirma) und habe einen Verlustvortrag von über 100.000 €.
Aus gesundheitlichen Gründen werde ich längere Zeit, wahrscheinlich mehr als ein Jahr nicht mehr tätig sein können und will daher mein Gewerbe abmelden.
Was ist mit meinem Verlustvortrag?
- Kann ich diesen verwerten, wenn ich mein (gleiches) Gewerbe wieder anmelde?
- Kann ich ihn verwerten, wenn ich ein anderes Gewerbe anmelde?
Schon jetzt bedanke ich mich für kompetente Antworten.
Steuern,
Verlustvortrag