Hallo coan6968,
ist das Praktikum denn in irgend einer Form sinnvoll für die zukünftige Ausbildung? Also werden dort Grundlagen gelernt, welche für die Ausbildung sinnvoll sind?
Kindergeld wird auf jeden Fall bezahlt, wenn ein Praktikum vorgeschrieben, empfohlen oder verknüpft mit einer Ausbildungszusage ist. Auch wenn Zulassungsvorraussetzungen erfüllt werden durch das Praktikum oder Grundlagen für den späteren Beruf.
Hierbei wird immer das Kindergeld bezahlt. Genaueres kannst du hier nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinder-in-Ausbildung.html#d1.5
Ähnlich verhält es sich auch mit der Unterhaltspflicht. Wenn einer der oben angegebenen Gründe zutrifft, dann ist der Anspruch auf Unterhalt auch gegeben. Sollte das Praktikum aber keinen Bezug zu der zukünftigen Ausbildung bzw. dem zukünftigen Berufsweg besitzen, so gibt es meiner Ansicht nach keinen Aspruch auf Unterhalt.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.