Guten Tag!

Nach Vollentnahme Wohnriester-Banksparplan nun wegen förderschädlicher Verwendung (Aufgabe der Selbstnutzung wegen Trennung) stelle ich mich nun darauf ein, dass ich die Steuervorteile auf die eingezahlten Sparbeiträge sowie die auf den Sparplan eingezahlten Zulagen zurückbezahlen muss. Im Internet finde ich widersprüchliche Information:

  1. Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, erhaltene Wertzuwächse auf das Sparguthaben müssen als sonstige Einnahmen versteuert werden (macht Sinn), ODER

  2. Das entnommene Kapital wird bei der Steuererklärung den Einkünften zugerechnet, ohne dass frühere Steuervorteile berücksichtigt werden. Das macht insofern keinen Sinn bzw. ist komplett unfair, als meine Steuervorteile in der Ansparphase wegen Steuerklasse 3, ein Kind wesentlich niedriger ausgefallen sind als heute, wo ich Steuerklasse 1 habe (Trennung) und mein Kind nicht mehr kindergeldberechtigt ist. Außerdem ist das dann keine Rückzahlung, sondern eine Bestrafung.

Hat irgendjemand hier verlässliche Information?

Vielen Dank.