Sehr geehrtes Forum,

meine Lehrerin sagt mir heute, ich soll am Mittwoch zwei Arbeiten nachschreiben.

Ich bin ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung in diese Schule gekommen in Rheinland-Pfalz, und die Lehrerin offenbart mir, daß diese Nacharbeiten notwendig sind, da deren Ergebnisse in die Schulnote mit einfließen müssen.

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BBiSchulORPrahmen hier habe ich gelesen, daß Arbeiten mindestens drei Tage vorher angekündigt werden müssen. Ich hätte aber nur noch heute und morgen zu Lernen, also nur zwei Tage, oder wird der Tag, an dem die Arbeit geschrieben wird, mitgezählt?

Kann ich von der Lehrerin verlangen, mir einen größeren Zeitraum zum Lernen einzuräumen, auf Grundlage eines Rechts?