Besten Dank für eure Antworten. Nein, nicht das Finanzamt hat die Liebhaberei festgestelt, sondern anhand der öffentlichen Informationen kann ich dies in meinem Fall grob mutmaßen.
Ich prüfe soeben:
ob Liebhaberei in meinem Fall in der Tat zutrifft
wer den Tatbestand Liebhaberei festlegen muss/kann, also FA oder ich
wenn ich es darf, ob ich dies vor den ersten Einnahmen den FA anzeigen muss
ob Liebhaberei aufgrund der immensen früheren Aufwendungen für mich von Vorteil wäre
ob das Arbeitszimmer in der Wohnung all die Jahre in die Totalverlustrechnung mit einfließen darf
ob ich Einnahmen trotz Liebhaberei den FA jährlich anzeigen muss, wenn ja, wie
Den Sachverhalt Umsatzsteuerpflicht habe ich bestens verstanden, dürfte aber eher weniger zutreffen, da ich kein Umsatz größer als 17.500 Euro jährlich erwarte. Hier ist ja die Regelung unmissverständlich.
Ich möchte mich jetzt schon mal für jeglichen Input sehr bedanken.