Hallo,
ich habe vor 14 Jahren die Wohnung meiner Oma von ihr als vorweggenommene Erbfolge geschenkt bekommen. Für meine Oma und meinen Opa wurden jeweils ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen.
Nun ist Opa leider verstorben und die Beerdigungskosten etc. musste ich übernehmen. Zu erben gab es noch nichts, da meine Oma noch lebt und alles (Möbel und Ausstattung der Wohnung) behält.
Das Finanzamt lässt mich die Beerdigungskosten nicht in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, da ich ja die Wohnung erbe. Aber, die habe ich ja noch gar nicht wirklich geerbt, da die Wohnung noch von meiner Oma bewohnt wird. Ihr gehörte die Wohnung ursprünglich, sie ist diejenige die vererbt und nicht mein Opa. Für ihn ist lediglich das Nießbrauchrecht an der Wohnung weggefallen.
Wie verhält es sich hier?
Hat das Finanzamt Recht mit der Argumentation die Beerdigungskosten übersteigen nicht den Wert der Wohnung und können deshalb nicht angesetzt werden?
Vielen Dank im Voraus.