der erbpächter hatte ende 2010 die EV abgegeben und bestellte anfang 2011 ein niessbrauchsrecht für seine ehefrau an dem erbbaurecht,die wiederum vermietete zum mai 2011 eine wohnung und kassiert seitdem die miete---der niessbrauch wurde allerdings erst im oktober 2011 im grundbuch eingetragen, weshalb sich die niessbrauchsberechtigte weigert,die erbpacht zu zahlen---ist das rechtens.