Antwort
Ich habe mir noch einmal mein Scheidungsurteil angesehen und darin steht:
Ein Versorgungsausgleich wird nicht stattfinden, da der Antragsgegner britischer Staatsangehöriger ist und in das hiesige Versorgungssystem nicht eingezahlt hat.
Ich meine auch nicht die deutsche Rente, sondern die Rente von der britischen Armee, die er seit seinem 42. Lebensjahr bekommt. Die britische Staatsrente bekommt er erst mit 65.