Antwort
Natürlich dürfen Ehegatten und minderjährig Kinder mit in die Wohnung ziehen. Und das sogar ohne Genehmigung des Vermieters. Denn in Deutschland ist es üblich, dass Eheleute in einer Wohnung wohnen. Bei Freunden/innen und volljährigen Kindern muss Du Dir die Genehmigung des Vermieters holen. Er hat ein Recht darauf zu wissen, wer sonst noch (außer der eigenen Familie) in Deiner Wohnung wohnt.