Unterjährlich wurden Beiträge auf Basis von Lohnabrechnungen bezahlt, unter Vorbehalt. Der Lohn hat einige Monate die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Die Krankenkasse fordert nun Jahresabrechnungen zur Festlegung der Beiträge. Droht eine Nachzahlung? Anders gefragt: gilt die Beitragsbemessungsgrenze von Monat zu Monat, oder jährlich? Ich bin SV-befreit als Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50% Anteil, bin aber immernoch ein Angestellter, die Lohnsteuer wird monatlich abgeführt.