Ich möchte meine möblierte Löffelfertig ausgestattete Wohnung für ein paar Monate wg Auslandsaufenthalt untervermieten. Die Erlaubnis des Vermieters habe ich hierfür. Kann ich von ihm nun auch eine Kopie des Energieausweises verlangen um die Wohnung ordnungsgemäß auf Wohnungsportalen anbieten zu können? Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.