Hallo, hoffe das mir jemand auf meine Frage antworten kann! Folgende Konstellation: Es wird ein altes gebrauchtes Gebäude gekauft! Der Gesamtpreis der Immobilie beträgt einschließl. Grundstück 110000,-€ Das Gebäude ist renovierungsbedürftig. Der Bodenrichtwert beträgt für das gesamte Grundstück 135000,-€ Das Gebäude wäre jetzt rein theoretisch minus - 25000,-€ wert! Somit Gebäudewert = 0,-€. Das bedeutet der Grundstückswert ist höher als der Wert des Gebäudes. Nun ist es ja so, daß das Finanzamt eine Aufteilung vornimmt in 1. Gebäudewert und 2.Grundstückswert! Wie sieht es dann bezüglich der sofort abschreibbaren Erhaltungsaufwendungen, bzw. Instandsetzungskosten des Hauses aus. Es sind laut Finanzamt innerhalb der ersten 3 Jahre ab Kaufdatum maximal Kosten für Instandsetzung in Höhe von 15% des Gebäudewertes direkt absetzbar. Was darüber hinausgeht wird als Herstellungskosten gerechnet. Wie werden denn in solch einem Fall die Unterscheidungen, bzw. die Werte vom Finanzamt festgelegt. Grundsätzlich ist der Gebäudewert natürlich höher, aber im Kaufvertrag steht eben nur der Gesamtkaufpreis von 110000,-€ Es handelt sich nicht um eine Zwangsversteigerung! Bitte nur konkrete Antworten der Problematik betreffend und keine Wahrscheinlichkeiten, oder Kommentare! Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Konstantin