Seit 10 Jahren stehen wir im Grundbuch. Seit zehn Jahren ist der Grundbuchauszug zugeschickt, also ist der Eintrag bekannt.Die Immobilie wurde an drei Erben vererbt. Jetzt fechtet ein Erbe die Rechtmäßigkeit des Eintrags ins Grundbuch an. Er ist der Meinung, er allein sollte dort drin stehen, und begründet das mit dubiösen Briefen des Erblassers.

Gibt es eine Frist zwischen Kenntnisnahme und Widerspruch gegen diesen Grundbucheintrag?

Gibt es eine Frist zum Widerspruch gegen Kenntnisnahme von Erbfall und Kenntnisnahme von Grundbucheintrag?