Entsafter als Betriebsausgabe?
Wir sind eine GmbH und beschäftigen uns hauptsächlich mit Softwareentwicklung. Das Personal besteht nur aus 2 fest angestellte Mitarbeiter, beide geschäftsführende Gesellschafter (jeweils zu 50% beteiligt). Der Firmensitz und das Büro befindet sich zur Zeit in der Wohnung eines Mitarbeiters (1 abgeschlossenes Zimmer in eine 4 Zimmerwohnung). Nun wollen wir einen Entsafter für ca. 900 Euro (Netto) beschaffen, für die Verpflegung von Mitarbeiter sowie Gästen/Partnern. Die Frage ist ob wir den Entsafter (z.B. wie eine Kaffeemaschine) als Betriebsausgaben verbuchen können?