Ich habe vor kurzem eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.

Begründung: "...denn wir benötigen die Wohnung für unsere Familie".

Der Vermieter wohnt mit seiner Familie direkt unter uns im EG, die Kündigung hat er ausgesprochen weil sein Sohn (der ebenfalls direkt unter uns mit dem Vermieter zusammen lebt) in unsere Wohnung einziehen möchte.

Meiner Meinung nach reicht die Begründung "denn wir benötigen die Wohnung für unsere Familie" hier nicht aus, die Person müsste doch namentlich genannt werden und die Begründung ausführlicher sein oder?