Ich habe 2017 geheiratet, meine Frau ist Selbstständig, daher darf die VLH meine bzw. unsere LS Erklärung nicht mehr machen. Mein Berater hat - soweit ich mich erinnere - direkt vor Ort meine Mitgliedschaft beendet. Auch, wenn ich für 2017 noch Beiträge zahlen musste. Ich habe das Schreiben dazu leider nicht mehr (die Kündigungsbestätigung). Nun will der "Verein" für die folge Jahre via gerichtlichem Mahnbescheid Beiträge haben. Wenn man einfach Mitglied ist, und nicht Leistung nicht in Anspruch nimmt ist die Lage klar, aber wie verhält es sich, wenn der Verein die Leistung gar nicht erbringen darf? Die VLH will von der Kündigung natürlich nichts wissen.