Erbrecht nach Namensgebung?
Mein Sohn hat nach meiner zweiten Eheschliessung den Nachnamen meines Mannes durch Namensgebung bekommen . Darum lautet sein Nachname auf der Geburtsurkunde wie der meines Mannes . Jetzt meine Frage : Der Bruder meines Mannes ist gestorben wie sieht jetzt die Erbfolge aus .Muss ich meinen Sohn als Miterbe angeben?
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