Hallo zusammen,
meine Frau ist seit Oktober 2011 wegen einer berufsbedingten Depression krank geschrieben und bezieht seit Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld. Da diese Erkrankung berufsbedingt ist, wird sie zum 01.09. den Job wechseln (früher geht nicht). Die Krankenkasse weiß dass und versucht derzeit schon fast krampfhaft, sie zu einer sofortigen Kündigung zu bewegen (mehrere Anrufe pro Woche etc.). Nun ist unserer Tochter (sechs Jahre alt) aufgrund ihres Infektasthmas und ihrer Neurodermitis eine vierwöchige Kinderheilkur seitens der Rentenversicherung bewilligt worden, welche sie in 2 Wochen antreten soll. Meine Frau wird als Begleitperson mitfahren. Würde sie normal ihren Lohn beziehen würde für die Dauer der Kur die Lohnfortzahlung greifen und der Arbeitgeber sich anschließend das Geld bei der RV 'zurück holen'.
Nun stellt sich uns aber die Frage, wie es sich durch den Bezug des Krankengeldes verhält? Zumal meine Frau ja auch alle 2 Wochen weiter zum Arzt muss, um die krank Meldung zu 'erneuern'. Die Krankenkasse sagt: Ist eine Maßnahme der RV, wir zahlen nicht weiter. Die RV sagt: Krankengeld wird von uns nicht übernommen. Die KK soll weiter zahlen.
Was können wir hier tun?