So, das Problem ist gelöst. War, auch aus Sicht der Rentenversicherung, recht knifflig. Die ganzen Varianten wie Lohnfortzahlung, Übergangsgeld etc. hätten nicht gegriffen, da meine Frau die Rehamaßnahme nicht selber antritt, sonder 'nur' als Begleitperson mitfährt.
Die Lösung fand sich dann in der Literaturdatenbank der Rentenversicherung, genauer gesagt dort im Sozialgesetzbuch 9, §53, Absatz 10.1 (findet sich wohl nur in der Literaturdb, sonst geht es nur bis Absatz 4): Dieser besagt, dass der Anspruch auf Krankengeld weiter bestehen bleibt und die Krankenkasse somit weiterhin zahlen muss. Sie könnte lediglich meiner Frau 'verbieten' als Begleitperson mitzufahren. Da dies aber bei der Erkrankung meiner Frau unbedenklich ist, ist nun alles geklärt. Die KK hat das Ganze mittlerweile auch bestätigt. Dabei möchte ich nun mal die Mitarbeiterinnen des Reha-Info-Centers der RV in Berlin loben, die uns wirklich sehr freundlich und mit großen Einsatz geholfen haben!