Antwort
Hallo... Ich bin die Fragestellerin... Es ist meine erste "Frage" hier, deshalb musste ich erstmal raus finden wie ich antworte. Hatte die Frage gestern schon eingestellt, aber da ist leider nur die Überschrift angezeigt worden. Erstmal vielen Dank für die Antworten. Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Heisst das er kann das Haus als Zweitwohnsitz eintragen, hat keinerlei Verpflichtungen und muss dieses auch nicht bewohnen? Danke und LG