Insolvenzverfahren - darf man Sachwerte behalten
Wenn man in ein Insolvenzverfahren gehen will - darf man Sachwerte (Luxusgüter) behalten? Gibt es da sowas wie Freigrenzen? Oder wird das mit den Schulden verrechnet gepfändet o.ä.? Müssen solche "Luxusgüter" überhaupt angegeben werden?
Pfändung,
Sachwerte,
Insolvenzverfahren