Antwort
vielen dank für Ihre schnelle Antwort. Was ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass wir den Betrag X für das Grundstück meinen Eltern nicht direkt zahlen müssen. Der Geldbetrag, den ich zahlen müsste, wird als Grundschuld eingetragen, die auf noch zu bestimmende Zeit gestundet wird. Ich hätte damit das Grundstück gekauft und damit die Bank auf meiner Seite und meine Eltern hätten eine Absicherung für z.B. den Fall einer Scheidung.Habe ich da etwas falsch verstanden oder würde das so funktionieren?